Unsere Bezugsbedingungen

für Amateurbühnen, Stand 1. Juli 2024

Ansichtssendungen

Es werden bis zu 12 Bücher auf die Dauer von vier Wochen ausgeliehen. Die Auswahlgebühr für die Bearbeitung der Ansichtssendung beträgt einschließlich Porto und Verpackung in der Regel € 3,- bis € 15,-. Eine nicht genehmigte Verlängerung der Ausleihfrist bewirkt pro angefangener vier Wochen Verzugsspesen jeweils in Höhe der Auswahlgebühr. Für beschädigte oder nicht zurückgesandte Ansichtsbücher wird als Ersatz € 25,- je Buch in Rechnung gestellt.

Abendfüllende Stücke

Das gesamte Rollenmaterial (mindestens Anzahl der Rollen) muss käuflich erworben werden. Der Kaufpreis beträgt je Rollenbuch € 6,- bis € 15,- je nach ausgewähltem Stück, Einzelbücher zur Übertragung in eine andere Sprache/Dialekt kosten € 35,- bis € 50,-, ebenso elektronisch gelieferte Texte.

Das Dichterhonorar (Tantieme) beträgt für jede Aufführung 10 % aus der Bruttokasseneinnahme, mindestens aber € 75,-, bei einmaliger Aufführung € 100,-. Ein Abzug von Kosten, gleich welcher Art, seitens der Bühne ist nicht zulässig. Die voraussichtlichen Aufführungsdaten sind dem Verlag bei Bestellung mitzuteilen. Zusätzliche Aufführungen müssen vom Verlag vorher genehmigt werden.

Für Singspiele und Notenmateriale werden gesonderte Vereinbarungen getroffen, in der Regel zusätzlich 2 % aus der Bruttokasseneinnahme, mindestens aber € 90,-, bei einmaliger Aufführung € 120,-.

Einakter

Preis je Rollenbuch € 2,- bis € 6,-. Das Dichterhonorar beträgt für jede Aufführung 10 % aus der Bruttokasseneinnahme, mindestens aber je nach Stück € 20,- bis € 50,- für jede Aufführung. Alle Aufführungsdaten sind beim Verlag vorher anzumelden.

Allgemein

Das Kopieren von Rollenbüchern und die Weitergabe an Dritte (auch andere Bühnen) ist untersagt und verstößt gegen das Urheberrecht.

Für nicht angemeldete Aufführungen sehen wir uns leider gezwungen, die Herausgabe der dadurch erzielten Gesamteinnahmen zu fordern, mindestens aber das 10-fache der Mindestgebühr zu berechnen. Außerdem behalten wir uns weitergehende rechtliche Schritte vor.

Die Aufführungsgenehmigung hat ein Jahr Gültigkeit, sie muss dann wieder neu beantragt werden.

Freikarten können bis max. 10 Stück pro Aufführung anerkannt werden, zuzüglich etwaiger Autoren- oder Verlagskarten. Darüber hinausgehende sind tantiemenpflichtig. Dem Autor und dem Verlag stehen auf Verlangen pro Vorstellung jeweils zwei Freikarten zu.

Bei Umtausch oder Rückgabe von Rollenbüchern und für Rücksendung von Ansichtsbüchern sind die Versandspesen vom Kunden zu tragen. Angestrichene und gebrauchte Rollenbücher können nicht zurückgenommen werden.

Es können nur Bühnenrechte erworben werden. Andere Rechte, insbesondere Film-, Fernseh- und Videorechte sind ausgeschlossen. Film- und Videoaufzeichnungen sind deshalb grundsätzlich nicht zulässig und verstoßen gegen das Urheberrecht.

Zuzüglich zu den genannten Preisen wird Künstlersozialabgabe (nur auf Dichterhonorar) und Mehrwertsteuer jeweils in gesetzlicher Höhe berechnet.

Ein Verstoß gegen eine der hier genannten Bestimmungen bewirkt das sofortige Erlöschen der Aufführungsgenehmigung. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

 

Merkzettel

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